Es wird keine Fahrrinnentiefe vorgehalten. Mit zahlreichen Untiefen ist zu rechnen.
Es wird empfohlen, die Lahn nur von Wetzlar zu Tal mit flachgehenden Flößen bis Limburg zu befahren, da in diesem Streckenabschnitt bessere Fließgeschwindigkeiten vorhanden sind als in der voll staugeregelten Strecke.
Verstöße gegen die Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und den in der Genehmigung erteilten Auflagen und Bedingungen sind im Regelfall Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen geahndet werden.
Nach Erteilung der hiesigen Genehmigung, das heißt, vor Fahrtantritt ist
Gebühr:
Für die Genehmigung eines Sondertransportes muss nach der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt eine Gebühr von 50,- bis max. 100,- € erhoben werden.